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Studentische Krankenversicherung: die wichtigsten Möglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze:
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine spezielle Versicherungspflicht für Studenten - normalerweise bis maximal zur Vollendung des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert werden.
Arbeiten Studenten neben dem Studium, kann das unter Umständen zum Herausfallen aus der Familienversicherung bzw. aus der günstigen studentischen Versicherungspflicht führen.
Privat krankenversicherte Studierende können sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen. Meist ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums dann aber versperrt.

Die studentische Versicherungspflicht währte nach alter Rechtslage bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Seit 2020 kommt es auf die Semesterzahl nicht mehr an.
Der studentische Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 22,94 Euro. Kinderlose Studenten ab 23 Jahren müssen einen Beitrag in Höhe von 24,82 Euro entrichten.

Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Die folgende Übersicht zeigt wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung (Stand: März 2021).
Gesetzliche Krankenversicherung
  bundesweit
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 %
Beitragssatz Arbeitgeberanteil 7,30 %
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil 7,30 %
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
kassenindividuell
Beitragssatz für Studierende u.a. 10,22 %*
Für die Krankenversicherung der Studenten maßgeblicher BAföG-Bedarfssatz 752,00 EUR/monatlich
Soziale Pflegeversicherung
  bundesweit
Beitragssatz** 3,05 %
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23*** 3,30 %
Gesetzliche Rentenversicherung
Beitragssatz: 18,60 % (West) 18,60 % (Ost)
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,40 % (West) 2,40 % (Ost)

Wenn die beitragsgünstige Pflichtversicherung beispielsweise wegen der Altersgrenze endet, können sich Studenten freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Beitrag orientiert sich dann am Einkommen. Die Beitragsbemessung ist einheitlich in den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes geregelt - wir haben die Regelungen in einer Tabelle zusammengefasst.

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