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Minijob oder 450-Euro-Job

Die Entgeltgrenze: 450 Euro im Monat

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro. Ab 1. Juli 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 pro Stunde.

Ein Minijob ist eine Form der so genannten geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem in Deutschland eine gesetzliche Obergrenze für das Entgelt (Lohn/Gehalt) sowie eine gesetzliche Obergrenze für die Arbeitszeit.

Ein Minijob ist arbeitsrechtlich eine ganz normale Teilzeitbeschäftigung. Die Anzahl der Stunden und die Höhe des Verdienstes spielen dabei keine Rolle. In der Sozialversicherung sind Minijobs jedoch eine Besonderheit, denn für geringfügig Beschäftigter gelten hier andere Regeln als für regulär Beschäftigte. Das betrifft Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Die Zeitgrenze: Der Job dauert im Kalenderjahr nicht länger als 70 Tage oder drei Monate. Dann ist das eine so genannte kurzfristige Beschäftigung ("Zeitgeringfügigkeit"). Wird diese Zeitgrenze überschritten, handelt es sich aber trotzdem weiterhin um eine geringfügige Beschäftigung, sofern die Entgeltgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Es gibt beim Minijob an sich keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Durch den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro pro Stunde darf jedoch maximal 46,875 Stunden pro Monat gearbeitet werden.