Ausbildung in Deutschland als Ausländer - Pflegekraft (Berufsausbildung)
KrankenpflegeKinderkrankenpflegeAltenpflegeBewerber aus Drittstaaten müssen ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung in ihrem Land beantragen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab dem 1. März 2020 in Kraft getreten ist, gelten neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland. Du kannst als ausländischer Ausbildungsinteressierter für die Suche nach einem Ausbildungsplatz ein Visum für sechs oder neun Monate beantragen und während dieser Zeit Praktika (max. 10 Stunden pro Woche) absolvieren.
Voraussetzungen im Überblick:
- Anerkannter Abschluss
- Ausreichende Deutschkenntnisse: je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1
- eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- Krankenversicherung
- Nachweisliche Unterkunft
Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Ausbildungseignung, ebenso die persönliche Selbsteinschätzung zu beachten (Gesundheitliche Eignung, Führungszeugnis aus der Heimat oder ein deutsches polizeilichen Führungszeugnis). Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an Pflegeschulen und einer praktischen Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen z.B. im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich ab.
Ausbildungsvertrag
Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung (als Teilzeitausbildung kann sie bis zu fünf Jahre dauern). Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden. Es ist auch möglich, dass die Ausbildung bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen ist.
Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit der bzw. dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag mit folgenden Inhalten:- das Berufsziel der Ausbildung (Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) und der gewählte Vertiefungseinsatz
- in Abhängigkeit vom gewählten Vertiefungseinsatz ein Hinweis auf das Wahlrecht des bzw. der Auszubildenden
- der Beginn und die Dauer der Ausbildung
- den Ausbildungsplan mit der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung
- die Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
- die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und eventuell zu erstattende Weiterbildungskosten
- die Dauer der Probezeit
- die Dauer des Urlaubs
- die Voraussetzungen der Kündigung des Ausbildungsvertrages
Einige interessante Projekte, die besondere Möglichkeiten bieten, als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Deutschland zu arbeiten